De Watersnip

Wenn Sie selbst keine (fortlaufende) Reiserücktrittsversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, einen Rücktrittsfonds abzuschließen (dies ist innerhalb von 1 Woche nach der Reservierung möglich). Bei Verhinderung oder vorzeitiger Abreise wird keine Rückerstattung gewährt. Der Rücktrittsfonds gilt pro Reservierung und beträgt 5 % der Miete/Camperpreis (mit einem Minimum von 10 €). Sie können sich dann, gestützt auf eine offizielle Erklärung per E-Mail, aus den folgenden Gründen auf diesen Rücktrittsfonds berufen:

Bei Tod, plötzlicher Krankheit oder Unfall der Hauptfigur(en) oder eines der Teilnehmer.

Bei vorzeitiger Unterbrechung des Urlaubs aufgrund des Todes eines Familienmitglieds ersten Grades, der Hauptfigur(n) oder eines der Teilnehmer.

Im Falle eines Zwangsumzugs der Hauptfigur(n) aufgrund medizinischer Ursachen/Veränderung des Arbeitskreises.

Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit der Hauptfigur(n)

Wenn Sie den Urlaub abbrechen, ist der Zeitpunkt der Stornierung, wenn Sie den Platz leer abgeben/Ihre Unterkunft endgültig verlassen. Der Rücktrittsfonds gilt z. B. nicht für Grippe, schlechtes Wetter, Scheidung oder Pandemie.

Wenn Sie keinen Rücktrittsfonds abschließen und dennoch stornieren, wenden wir die Recron-Andinbedingungen an.

Sie können den Rücktrittsfonds während Ihrer Reservierung buchen.